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Lernende auswählen und anstellen, Lehrvertrag überwachen

Jeder Lehrbetrieb muss irgendwann den Prozess der Auswahl seines nächsten Lernenden durchlaufen. Um sie dabei zu unterstützen, stehen verschiedene Informationen und Dokumente zur Verfügung. Dazu bietet die OrTra zusätzliche spezifische Informationen zur Anstellung von Lernenden und über die Überwachung des Lehrvertrages (Anpassungen, Änderungen, Kündigungen).

Lernende auswählen

Anforderungsprofile

Von der schweizerischen Dachorganisation der Arbeitswelt wurden Anforderungsprofile für den jeweiligen Beruf erarbeitet.

Die Kantone haben ein Merkblatt (Nr. 8) zu den Schnupperlehren entwickelt, das den Betriebe bei der Durchführung von Praktika helfen soll. Es ist auf jeden Fall zu konsultieren, bevor Sie eine Praktikantin oder einen Praktikanten aufnehmen. 

Finden Sie heraus, welches Niveau an Grundkenntnissen erforderlich ist, um den Anforderungen des Berufs am besten gerecht zu werden, und treffen Sie eine fundierte Entscheidung für Ihren nächsten Lernenden. 

Für den Beruf Fachfrau/-mann Betreuung EFZ und für den Beruf Assistent-in Gesundheit und Soziales EBA hat der Dachverband - SAVOIRSOCIAL - eine Empfehlung für die Rekrutierung und Anstellung von Lernenden herausgegeben.


Lernende anstellen

Das Verfahren  zum Abschluss von Lehrverträgen liegt in der Verantwortung des BBA. 

Die OrTra gibt in Zusammenarbeit mit der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) der kantonalen Kommission für Berufsbildung indikative Lohnempfehlungen. Diese werden auf der BBA-Webseite veröffentlicht.

Für die Mitglieder von INFRI und VOPSI ist der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unter www.infri.ch verfügbar. 

Die OrTra bietet Ihnen eine Vorlage für eine Beilage zum Lehrvertrag, die Sie dem Vertrag  bei spezifischen Abmachungen beifügen können. Somit sind alle Vertragsparteien auf dem gleichen Informationsstand und kennen die gegenseitigen  Erwartungen. Es besteht keine Pflicht ein solches Dokument zu verfassen.

Zugelassene Unternehmen finden auf der BBA-Webseite Informationen, zu verschiedenen Themen (Adressänderungen, Lehrvertragsänderungen, Lehrvertragsauflösungen)

Überwachung des Lehrvertrags (Anpassungen, Änderungen, Kündigungen)

Ausbildungsberechtigte Betriebe finden auf der BBA-Website die nötigen Informationen und Formulare (Adressänderung, Änderung/Kündigung des Lehrvertrages).

Bei der Auflösung eines Lehrvertrags empfehlen wir Ihnen, das entsprechende Merkblatt (Nr. 23) der Kantone zu konsultieren. 


Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Informationen während der Lehre ? 

Finden Sie hier die Antworten und Kontakpersonen.

Weiterbildung

Kursangebote für Berufsbildner-innen im Lehrbetrieb im Bereich Gesundheit, Soziales und medizinische Praxisassistenz
Ortra Santé-social Fribourg Rue de Rome 3 1700 Fribourg 026 321 43 65

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