Berufsmaturität für die FaGe
Die Berufsmaturität kann während der Lehre sowie nach der Lehre absolviert werden. Das Ziel der Berufsmaturität ist die Vertiefung der Allgemeinbildung und der beruflichen Fähigkeiten. Die Berufsmaturität ermöglicht den Zugang zu den Fachhochschulen (FH).
Einleitung
Das Ziel der
Berufsmaturität ist es, eine solide Grundlage für die Allgemeinbildung zu
schaffen. Damit haben Inhaber-innen eines Berufsmaturitätsabschlusses eine
Doppelqualifikation: Sie haben nicht nur einen Beruf und können in den
Arbeitsmarkt eintreten, sondern sie haben auch eine Studieneignung nachgewiesen
und können eine Fachhochschule besuchen, im Prinzip ohne eine Prüfung
abzulegen.
Integrierte Berufsmaturität (BM1) ou Berufsmaturität nach der Lehre (BM2)
Die Wahl des
Ausbildungsweges ist frei, die integrierte Maturität erfordert jedoch die
Zustimmung des Lehrbetriebes, da sie eine zusätzliche Abwesenheit für den
Besuch der spezifischen Kurse erzeugt.
Bei der
integrierten Berufsmaturitä (BM1) hängt die Wahl der Ausrichtung vom Beruf ab.
Mit einigen Ausnahmen, die nicht für den Gesundheits- und Sozialbereich gelten,
dauert sie genauso lange wie die Ausbildung, also 3 Jahre.
Für die
Berufsmaturität nach der Lehre (BM2) ist die Ausrichtung in Bezug auf die
angestrebte Fortbildung zu wählen. Die Berufsmaturität (BM2) dauert 1 Jahr,
Vollzeit (4 Tage pro Woche). Je nach gewählter Ausrichtung besteht die
Möglichkeit diese berufsbegleitend zu absolvieren.
Es besteht die Möglichkeit, während des dritten Lehrjahres des EFZ eine Vorbereitung auf die BM2 zu absolvieren. Wird diese erfolgreich absolviert, entfällt die Aufnahmeprüfung. Achten Sie auf die Anmeldefristen, in der Regel bereits im April des 2. Lehrjahres festegelegt werden! Auf der Seite "Berufsmaturität" des Amtes für Berufsbildung finden Sie alle Details und Fristen.
Schulorte (Änderungen unter Vorbehalt durch die kantonale Behörde) für FaGe - Gültig für die Ausrichtung "Gesundheit und Soziales" mit dem Fachbereich "Gesundheit" oder "Soziales" an der Fachhochschule
Integrierte Maturität (BM1): Gewerblich- und industrielle Berufsfachschule Bern (GIBB) + berufskundlichen Unterrichts bei der Berufsfach- und Fortbildung (BBF) in Bern
èWegen des ausserkantonalen Schulbesuchs ist es wichtig, die spezifischen Angaben des Kantons Freiburg zu beachten: www.fr.ch/de/bildung-und-schulen/berufsbildung/ausserkantonaler-schulbesuch
Nach der Lehre (BM2): Gewerblich- und industrielle Berufsfachschule (GIBS) in Freiburg
Integrierte Maturität (BM1): Gewerblich- und industrielle Berufsfachschule Bern (GIBB) + berufskundlichen Unterrichts bei der Berufsfach- und Fortbildung (BBF) in Bern
èWegen des ausserkantonalen Schulbesuchs ist es wichtig, die spezifischen Angaben des Kantons Freiburg zu beachten: www.fr.ch/de/bildung-und-schulen/berufsbildung/ausserkantonaler-schulbesuch
Nach der Lehre (BM2): Gewerblich- und industrielle Berufsfachschule (GIBS) in Freiburg
Anforderungen
Bei der
Wahl des Berufsmaturitätsweges sind mehrere Arten von Anforderungen zu
berücksichtigen:
Schulische
Anforderungen (Zulassungsvoraussetzungen)
Diese
werden auf kantonaler Ebene auf der Grundlage der Bundesverordnung über die
eidgenössische Berufsmaturität (BMV) definiert. Alle Zulassungsvoraussetzungen
werden auf der speziellen Seite des Berufsbildungsdienstes erläutert.
Physische,
psychologische, organisatorische und finanzielle Anforderungen
Je nach
Ausbildungsweg (BM1 oder BM2) muss der/die Kandidat-in die zukünftigen
Auswirkungen seiner/ihrer Wahl auf seine/ihre Gesundheit berücksichtigen und
darf diese nicht vernachlässigen, und zwar in Bezug auf
-
körperlicher Ebene: mehr Zeit auf den Schulbänken (BM1) oder zurück in die Ganztagsschule
(BM2) zum Beispiel;
- psychische
Ebene: erhöhter Druck auf Schulergebnisse, mehr Arbeit - Hausaufgaben - zu
Hause, gleich viel Lernen und für den Erwerb von Fähigkeiten in der Praxis mit
weniger Zeit (BM1)
-
organisatorische Ebene: Priorisierung von Aktivitäten insbesondere in Bezug auf
Freizeit und Familienleben, sowie soziales Leben, Verknüpfung mit persönlichen
Fähigkeiten/Ressourcen
-
finanzielle Ebene:
o Der
Besuch des integrierten Berufsmaturität (BM1) soll keine Auswirkungen auf das
Gehalt während der Lehre haben. Auf der anderen Seite fallen zusätzlich zu den
Kosten für die Ausbildung auch Kosten für die Schule und den Schulbedarf an.
Die Vertragsparteien legen die finanzielle Abdeckung dieser Kosten im Lehrvertrag
fest, sie werden aber hauptsächlich von den Lernenden getragen.
o Für die
BM nach der Lehre (BM2) werden die Einschreibegebühr und die Gebühren bezüglich
der Schulkosten und des Schulmaterials vom Kandidaten getragen. Ausserdem wird
kein Gehalt mehr vom Arbeitgeber gezahlt wie während der Lehre und die Kosten
für die Unfallversicherung trägt der/die Kandidat-in (individuell abzuschliessen
ab Volljährigkeit)
Natürlich
gibt es immer die Möglichkeit während des Schuljahres auszusteigen, aber diese Abbrüche
verursachen mehrere Probleme auf der Ebene der Anbieter, insbesondere die eventuelle
Schliessung von Klassen mit den damit verbundenen Folgen für das Lehrpersonal.
Anmeldung
Für die BM1 sieht der Lehrvertrag
zwar unter Punkt 6 (1. Seite) ein Häkchen zu diesem Thema vor, dies gilt aber
nicht als Anmeldung. Die lernende Person muss sich parallel dazu bei der
betreffenden Berufsfachschule mit dem entsprechenden Formular auf der Website
des Berufsbildungsamt anmelden: www.fr.ch/de/bildung-und-schulen/berufsbildung/eidgenoessische-berufsmaturitaet
Hinweis: Wenn die Kurse ausserhalb des Kantons besucht werden sollen, ist das Verfahren anders: www.fr.ch/de/bildung-und-schulen/berufsbildung/ausserkantonaler-schulbesuch
Für die BM2 konsultieren Sie bitte die Seite "Berufsmaturität des Amtes für Berufsbildung für alle Details und Fristen.
Perspektive nach der Berufsmaturität
Mit der BM steigen
deine Chancen im Berufsleben. Denn die Inhaber-innen haben damit schon zwei
Trümpfe in der Hand: einen Berufsabschluss (ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis)
und das Eintrittsticket für eine Fachhochschule (Berufsmaturitätszeugnis). So
bringen sie die besten Voraussetzungen mit, um auf dem Arbeitsmarkt
anspruchsvollere Arbeiten und interessante Stellen in höheren Positionen zu
bekommen. Damit steigt auch die Chance auf einen attraktiveren Lohn.
Für die Zulassung zu
einem Fachhochschulstudium wird grundsätzlich eine Maturität sowie Berufs- bzw.
Arbeitswelterfahrung (z.B. Berufslehre, Praktikum) vorausgesetzt. Unabhängig
von der Vorbildung sind für diverse Studienrichtungen (z.B. Gesundheit, Kunst,
Sport, Soziales) Numerus-clausus-Verfahren oder Eignungsabklärungen zu
absolvieren. Weitere Informationen dazu finden sich unter Zulassungsbeschränkungen.
Zusätzliche Merkmale
sowie Unterschiede zwischen FH, Pädagogischen Hochschulen und Universitären
Hochschulen zeigt der Vergleich der Hochschultypen auf.
Auskünfte
Egal welche
Berufsmaturitätstyp gewählt wird, ist das Berufsbildungsamt (BBA) die
zuständige Behörde. Ihr Website bietet umfangreiche Informationen zum Thema: www.fr.ch/de/bildung-und-schulen/berufsbildung/eidgenoessische-berufsmaturitaet
einschliesslich einer
Übersicht über alle Ausrichtungen.
Darüber hinaus hat der Bund eine spezielle Website eingerichtet, um diesen Ausbildungsweg zu fördern: www.berufsmaturitaet.ch