Lehraufsichtskommission
Die Qualität der Lehre und die Interessen der lernenden Personen sind die Grundlagen dieser Kommission. Die vom Berufsbildungsamt gegründet und von ihr beauftragte Lehraufsichtskommission, dient als Vermittlerin und ermöglicht den Dialog zwischen dem Amt, der Berufsfachschule, dem Leistungserbringer der überbetrieblichen Kurse, des Lehrbetriebes, sowie der lernenden Person.
Der Besuch der Kommission findet im 2. Lehrjahr im Lehrbetrieb statt. Der Zweck dieses Besuchs ist es, die Ausbildungsbedingungen zu evaluieren und die Fragen der Vertragsparteien zu beantworten.
Zusammensetzung
Die Kommission setzt sich aus Vertretern der verschiedenen Tätigkeitsbereiche des betroffenen Berufs, sowie aus Vertretern der Berufsfachschule, der überbetrieblichen Kurse und der Qualifikationskommission, zusammen.
Weitere allgemeine Informationen zur Lehraufsichtskommission
Verschiedenes
- Formulare und Merkblätter für die Lehrvertragsänderungen- und kündigungen
- Übersicht für die Umsetzung des Arbeitsgesetzes für die lernenden Personen je nach Alter (Arbeit- und Ruhezeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit)
- Verschiedene Informationsquellen für Prävention und Unterstützung in schwierigen Zeiten
- Evaluation oder Hinweise auf spezialisierte Hilfs-, Behandlungs- und Begleitungsmöglichkeiten mit Suchtskranken (mit oder ohne Substanz) für Erwachsene und Minderjährigen. Berufsleute stehen zur Verfügung für allgemeine Suchtskrankeiten
- Für Fragen oder Informationen während der Lehre, finden Sie hier Auskünfte und Kontaktpersonen.