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Begleitung der lernenden Person MPA

Die lernende Person wird von seinem/seiner Berufsbildner-in im Lehrbetrieb ausgebildet und nutzt die speziell für den jeweiligen Beruf entwickelte Dokumentation

Verordnung und Bildungsplan ab 2018

In der Ausbildung zum/zur medizinische- Praxisassistent-in EFZ wird keine Semesternote für die berufliche Praxis im Betrieb ausgestellt.

Stattdessen muss der/die Berufsbildner/in am Ende der ersten Semester einen Bildungsbericht erstellen. Er/sie bespricht diesen mit der lernenden Person und die Vertragsparteien unterzeichnen das Dokument.

Erklärungsvideos zur Verwendung des Ausbildungsberichts

Der Bericht wird in einem Register in der Lerndokumentation abgelegt.

Tatsächlich führt die lernende Person eine Lerndokumentation, in der sie laufend wichtige geleistete Arbeiten sowie die im Betrieb erworbenen Kompetenzen einträgt.

Diese kann als Hilfe bei der praktischen Abschlussprüfung verwendet werden :

Verschiedene Merkblätter und andere Checklisten stehen den Berufsbildner/innen zur Verfügung, um sie bei ihren verschiedenen Aufgaben im Zusammenhang mit diesen berufsspezifischen Instrumenten zu unterstützen. 

Externe Praktika (Radiologie/Labor/Andere)

Lehrbetriebe, die nicht in der Lage sind, die gesamte Bildung in beruflicher Praxis für Radiologie und/oder Labor zu gewährleisten, müssen mit einem externen Partner zusammenarbeiten und bereits zu Beginn der Ausbildung einen Zusatz zum Lehrvertrag erstellen. Diese Anforderung wird bei der Erteilung der Ausbildungsbewilligung durch das Amt für Berufsbildung (BBA) festgelegt. Es ist wichtig, die Praktika über die drei Jahre der Ausbildung zu verteilen, um eine Theorie-Praxis-Verbindung gewährleisten zu können, da Kompetenzen bezüglich dieser beiden Tätigkeitsfelder der medizinischen Assistenz zu verschiedenen Zeitpunkten der Ausbildung an den beiden anderen Lernorten erworben werden müssen.

Es liegt in der Verantwortung des Betriebes, die externen Partner-innen zu finden. Die lernende Person kann Partner vorschlagen.

Formular/Zusatz zum Lehrvertrag für externe Praktika 

Gefährliche Arbeiten

In Abschnitt 3 jeder Bildungsverordnung werden die Elemente der Arbeitssicherheit, der Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes erwähnt. In diesem Rahmen wird angegeben, ob es Ausnahmeregelungen bezüglich der Beschäftigung von Lernenden für Arbeiten gibt, die als gefährlich gelten (gemäss Definition des Arbeitsgesetzes - ArG) und insbesondere für jugendliche Arbeitnehmer (Argv5 - Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren).

Zu diesem Zweck werden im Anhang 2 des Bildungsplans (begleitende Massnahmen) die Gefahen identifiziert. Sie zeigt die Begleitmassnahmen auf, damit die Ausnahmeregelung anwendbar ist und die Jugendlichen ihren Beruf in Sicherheit und unter Berücksichtigung ihrer geistigen und psychischen Gesundheit erlernen können. 

Wo kann man die Lehrbücher bestellen ?

Es gibt kein Ausbildungshandbuch für MPA. Hingegen wurde ein Werk mit dem Titel "Ausbildungsprogramm für Betriebe" unter der ISBN-Nr. 978-3-03754-126-5 herausgegeben. Es kann u.a bei EMH Media Shop bestellt werden.

Alle Freiburger Lehrbetriebe haben 2021 und 2022  ein Exemplar dieses Werkes von Médecins Fribourg ÄrztInnen Freiburg erhalten und jeder neu bildungsbewilligte Betrieb kann ein Exemplar auf Kosten des Verbandes bestellen. Das dazu gehörige Bestellverfahren wird von der Lehraufsichtskommission im Rahmen des Bildungsbewilligungsverfahrens vermittelt.

Wird auf Wunsch des Lehrbetriebs ein Exemplar für den persönlichen Gebrauch der lernende Person bestellt, fordern wir die Parteien auf, die Kostenfrage dafür in den besondere Bestimmungen unter Punkt 6 des Lehrvertrags zu regeln. 

Wo kann man die Kursmaterialien bestellen ?

Für die überbetrieblichen Kurse gibt es keine speziellen Kursunterlagen.

Für das Unterrichtsmaterial für die Berufsfachschule beachten Sie bitte die Angaben der jeweiligen Berufsfachschule. 

Denn es ist wichtig, die richtigen Artikjel zu bestellen, damit sie der Unterrichtspraxis der besuchten Schule entsprechen.

In jedem Fall wurde die Frage der diesbezüglichen Kosten in den Sonderbestimmungen unter Punkt 6 des Lehrvertrags geregelt.

Weiterbildung

Kursangebote für Berufsbildner-innen im Lehrbetrieb im Bereich Gesundheit, Soziales und medizinische Praxisassistenz
Ortra Santé-social Fribourg Rue de Rome 3 1700 Fribourg 026 321 43 65

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