Lehrbetrieb werden
Die OrTra unterstützt alle Unternehmen, die eine Ausbildungsbewilligung erwerben möchten, genau wie diejenige, die den Schritt bereits gemacht haben.
Verwaltungsverfahren
Das Verfahren zur Erlangung der Ausbildungsbewilligung und zum Abschluss von Lehrverträge, liegen in der Verantwortung des BBA.
Die OrTra gibt in Zusammenarbeit mit der Direktion für Gesundheit und Soziales (DSAS) der kantonalen Kommission für Berufsbildung indikative Lohnempfehlungen. Diese Gehälter werden auf der BBA-Webseite veröffentlicht.
Für die Mitglieder von INFRI und VOPSI ist der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unter www.infri.ch verfügbar.
Die OrTra bietet Ihnen eine Vorlage für eine Beilage zum Lehrvertrag, die Sie dem Vertrag bei spezifischen Abmachungen beifügen können. Somit sind alle Vertragsparteien auf dem gleichen Informationsstand und kennen die gegenseitigen Erwartungen. Es besteht keine Pflicht ein solches Dokument zu verfassen.
Zugelassene Unternehmen finden auf der BBA-Webseite Informationen, zu verschiedenen Themen (Adressänderungen, Lehrvertragsänderungen, Lehrvertragsauflösungen)
Anforderungsprofile
Von der schweizerischen Dachorganisation der Arbeitswelt wurden Anforderungsprofile für den jeweiligen Beruf erarbeitet.
Danke
Ein herzliches Dankeschön an alle Lehrbetriebe für ihr Engagement in der Berufsbildung !