Lehraufsichtskommission FaBe
Die Lehraufsichtskommission unterstützt die Vertragsparteien während der Ausbildung.
Die Qualität der Lehre und die Interessen der lernenden Personen
sind die Grundlagen dieser Kommission. Die vom Berufsbildungsamt BBA gegründet
und von ihr beauftragte Lehraufsichtskommission, dient als Vermittlerin und
ermöglicht den Dialog zwischen der lernenden Person, dem Lehrbetrieb, der
Berufsfachschule sowie dem Leistungserbringer der überbetrieblichen Kurse.
Der
Besuch der Kommission findet prinzipiell im 2. Lehrjahr
im Lehrbetrieb statt. Der Zweck dieses Besuchs ist es, die Ausbildungsbedingungen
zu evaluieren und die Fragen der Vertragsparteien zu beantworten. Sie
steht jedoch den Vertragspartnern während der gesamten Dauer der Ausbildung zur
Verfügung.
Zusammensetzung
Die Kommission setzt sich aus Vertretern der verschiedenen
Tätigkeitsbereiche des betreffenden Berufs, sowie aus Vertretern der
Berufsfachschule, der überbetrieblichen Kurse und der
Qualifikationskommission, zusammen.
Weitere allgemeine Informationen zur Lehraufsichtskommission
Verschiedenes
· Formulare und Merkblätter für die Lehrvertragsänderungen- und Vertragsauflösungen
· Übersicht für die Umsetzung des Arbeitsgesetzes für die lernenden
Personen je nach Alter (Arbeit- und Ruhezeiten, Nacht- und
Sonntagsarbeit)
· Verschiedene
Informationsquellen für Prävention und Unterstützung in schwierigen Zeiten
· Evaluation oder Hinweise auf spezialisierte Hilfs-, Behandlungs- und Begleitungsmöglichkeiten mit Suchterkrankungen (mit oder ohne Substanz) für Erwachsene und Minderjährigen. Berufsleute stehen zur Verfügung für allgemeine Suchterkrankungen
Andere Berufsspezifische Dokumentation
o Fachliche
Mindestanforderungen an Berufsbildner-Innen und anerkannte Fachkräfte (Lehrbeginn
vor 2021)
o Mindestanforderungen an Berufsbildner-Innen und anerkannte Fachkräfte
(Lehrbeginn ab 2021)
o Empfehlung von SavoirSocial zur Berechnung der Höchstzahl
der Lernenden
o Empfehlung für
die Bezeichnung eidgenössischer anerkannter sozialer Berufe
o Empfehlung zur
Selektion von zukünftigen Lernenden Fachmann*frau Betreuung
o Information zum
Thema Bereichswechsel nach abgeschlossener Grundbildung
Unabhängig einer spezifischen Verordnung:
o Lehrvertragsbeiblatt für die externen Praktika während der Lehre als FaBe für den Erwerb von Kompetenzen, die nicht innerhalb des Hauptbetriebes möglich ist. (Das Dokument muss vom Lehrbetrieb ausgefüllt und dem Lehrvertrag zur Genehmigung dem Amt für Berufsbildung beigelegt werden).
Praktika
Sie finden Empfehlungen der sozialen Dachorganisationen für die Praktika (unabhängig oder vor der Lehre) sowie eine Empfehlung des Krippenverbands Freiburg (FCGF) auf unserer spezifischen Seite "Empfehlungen"
Mitglieder der Kommission FaBe
- Susan Bielmann, Präsidentin, Tel. 079 286 39 18, Email:
- Françoise Ducrest-Waeber, Mitglied
- Liliane Dupasquier, Mitglied
- Hosianne Francey, Mitglied
- Katrin Jeckelmann, Mitglied
- Christine Morel, Mitglied
- Marie-Line Moullet, Mitglied
- Gregory Rey, Mitglied
- Marcel Rhyn, Mitglied
- Anne-Sarah Rinaldo, Mitglied
- Hedwig Schneuwly-Perler, Mitglied
- Muriel Villoz, Mitglied
- Nicole Brack, Sekretariat/Finanzen