Professional Bachelor/Master dürfen ab 1. Oktober geführt werden
Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen alle Inhaber/innen eines Abschlusses der höheren Berufsbildung den Titelzusatz «Professional Bachelor» oder «Professional Master» führen.
Einführung des Titelzusatzes
Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen alle Inhaber/innen eines Abschlusses der höheren Berufsbildung den Titelzusatz «Professional Bachelor» (für eidgenössische Berufsprüfungen und für Abschlüsse der Höheren Fachschulen) oder «Professional Master» (für eidgenössische höhere Fachprüfungen) führen.
Dies gilt rückwirkend für alle erworbenen Abschlüsse.
Diese Neuerung steht im Zentrum eines Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung, welches das Parlament im Dezember 2025 verabschiedet hat.
Weitere Massnahmen sind der Schutz der Bezeichnung «Höhere Fachschule» oder die Zulassung von Englisch als zusätzlicher Prüfungssprache.
Das SBFI hat je ein FAQ für Trägerschaften und Höhere Fachschulen sowie für Absolventinnen und Absolventen veröffentlicht.
Hier die Medienmitteilung.
Umsetzung Titelzusatz
Für Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) müssen die Prüfungsordnungen angepasst und im Bundesblatt veröffentlicht werden.
Das SBFI veröffentlicht diese Änderungen in vereinfachter Form als Listen auf seiner Website.
Auch die Rahmenlehrpläne der höheren Fachschulen (HF) werden angepasst. Dafür ist keine Konsultation erforderlich.
Neu dürfen Inhaber/innen eines Abschlusses folgenden geschützten Titel und Titelzusatz führen:
- BP: [Berufsbezeichnung] mit eidgenössischem Fachausweis, Professional Bachelor
- HFP: [Berufsbezeichnung] (mit eidgenössischem Diplom), Professional Master
- HF: dipl. [Berufsbezeichnung] HF, Professional Bachelor
Auf eine detailliertere Auflistung dieser Änderungen wird verzichtet.
Spezifische Mitteilung der OdASanté
Die OdASanté hat eine spezifische Webseite veröffentlicht, da diese Information auch für die Gesundheitsberufe gültig ist.