Voraussetzungen für die Anwendung der Lohnklassen für die FaGe Funktion
Die Direktion für Gesundheit und Soziales hat die Voraussetzungen für die Anwendung der Lohnklassen für die FaGe Funktion veröffentlicht.
Die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) hat am 15. Juni 2026 die Richtlinie zur Festlegung der Voraussetzungen für die Anwendung der Lohnklassen für die Funktion Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe) mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) in subventionierten Institutionen des Gesundheitswesens, Pflegeheimen, Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause sowie in sonder- und sozialpädagogischen Institutionen veröffentlicht.
Die Verordnung über die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals sieht für die Funktion Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe) die Einreihung in die Lohnklassen 11 und 12 vor. Bislang wurde jedoch nur die Klasse 11 gewährt.
Die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) hat gemeinsam mit den Partnern eine spezifische Stellenbeschreibung für das Niveau I der Lohnklasse 12 erstellt und die Kriterien für die Einreihung in diese Klasse unter Berücksichtigung der Branchenmobilität zwischen den subventionierten Institutionen des Gesundheitswesens, Pflegeheimen, Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause sowie sonder- und sozialpädagogischen Institutionen geklärt. Infolgedessen kann die Lohnklasse 12 nun zugewiesen werden.
Für weitere Informationen: