üK – Überbetriebliche Kurse AGS
Die Ausbildung in den Lehrbetrieben wird durch überbetriebliche Kurse (üK) ergänzt.
Allgemein
Die
üK’s haben den doppelten Vorteil, dass sie den Lernenden helfen, ihre eigene
praktische Arbeit zu überdenken, und Begegnungen zwischen den
Lernenden aus verschiedenen Lehrbetrieben zu fördern, Dies trägt dazu bei, Horizonte der einzelnen Bereiche zu erweitern, zu vertiefen und zu festigen.
Die Anzahl der
üK-Tage ist in der Berufsbildungsverordnung des jeweiligen
Berufes festgelegt. Die Kurse sind
obligatorisch und ihre Teilnahme ist für den Lehrbetrieb kostenpflichtig.
Der/Die Lernende-r muss keine Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an den
üK's tragen, ausser er begeht einen Fehler (z.B. Vergessen der Arbeitsbluse).
Nebenstehend
finden Sie eine Übersicht über das AGS üK-Programm (Auszug Bildungsverordnung).
Im
OdAOrg-Profil wird die Kursplanung für jede lernende Person spezifisch
veröffentlicht, Für die AGS wird in Freiburg nur ein üK-Tag organisiert. Die restlichen üK's werden ausserkantonal organisiert und die Organisation vom jeweiligen Anbieter mitgeteilt.
Ausbildungsort für die üK (es sei denn, eine Ausnahme wird vom Amt für
Berufsbildung genehmigt, insbesonders wenn der berufskundliche Unterricht
ausserkantonal stattfindet):
AGS – Dual
|
OdA
Gesundheit Bern, mit Ausnahme des üK-Tag zum Thema Qualifikationsverfahren,
der bei der OrTra Gesundheit und Soziales Freiburg stattfindet
|
Grundsätzlich gilt, dass eine Person, die die Berufsfachschule ausserhalb des Kantons besucht, ebenso die üK’s im selben Kanton besucht, um Terminkonflikte zu vermeiden. Andererseits kann es vorkommen, dass bestimmte üK’s im Kanton Freiburg nicht organisiert werden können, obwohl die Person den beruflichen Unterricht an der Berufsfachschule Soziales – Gesundheit in Posieux besucht. Die Anmeldung für die üK’s ausserhalb des Kantons erfolgt über das Sekretariat der Berufsfachschule in Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungsamt und der OrTra Gesundheit-Soziales Freiburg.
Die ük's bei der OrTra Gesundheit-Soziales Freiburg
Die von der OrTra organisierten üK’s finden hauptsächlich am Standort Rue de Rome 2-3 in Freiburg statt, obwohl einige Kurse verlegt werden können (an Orte, die für die Aktivität spezifisch sind, Besichtigungen usw.). Bei den geplanten Kursen ist jeweils der Ort des Kurses im OdAOrg angegeben.
Die
üK -Unterrichtseinheiten werden in vollen Stunden (60 Minuten) gezählt. Die
Kurse haben feste Zeiten 08.00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr, mit einer
integrierten Pause von 30 Minuten pro Halbtag.
Für
die Verwaltung ihrer Aktivitäten und insbesondere für die üK’s hat sich die
OrTra mit dem Informatiktool OdAOrg ausgestattet. OdAOrg ist eine speziell auf
die Dienstleistungen des Freiburger OrTra ausgerichtete Plattform, die den
Personen in Ausbildung und dem Betriebspersonal im Lehrbetrieb ermöglicht, Informationen
über ihr individuelles überbetriebliches Kursprogramm zu erhalten. Ausserdem
können die üK-Referent-innen dorthin Informationen über ihr Mandat abrufen. Für
jeden Benutzertyp ist eine Bedienungsanleitung auf der Homepage der Plattform
verfügbar.
Der
Zugang ist individuell und persönlich, ebenso wie die Informationen, die
dem/der Benutzer-in zur Verfügung gestellt werden. Er/Sie können sich
über www.ortrafr.ch oder über den untenstehenden Link anmelden.
Für
die Gesuche von neuen individuellen Zugängen, bitten wir sie das nebenstehende
Formular auszufüllen und dem Sekretariat per Mail an zu schicken.
Jeder
neuen lernenden Person / Berufsbildner-in, der/die vom Berufsbildungsamt aufgrund
des Lehrvertrags bei der OrTra angemeldet wird, erhält automatisch und
rechtzeitig die Zugangsdaten per Post.
Die
Qualitätskontrolle -und Entwicklung der Kurse werden durch verschiedene Mittel
sichergestellt:
- gelegentliche Besuche durch ein Mitglied der pädagogischen Kommission
- Stichprobenartig online Bewertungen durch die Lernenden und die üK-Referent-innen selbst über OdAOrg
- direktes Feedback und per Post/E-Mail, Box für Verbesserungsvorschläge
- Erstellen der QualüK - der Qualitätskarte der üK’s - für die kantonale Aufsichtsbehörde (Leistungsauftrag)
üK für Kandidat-inn-en Artikel 32 BBV oder Validierung von Bildungsleistungen (VAE)
Während
Lernende mit einem dualen oder verkürzten Ausbildungsvertrag verpflichtet sind,
alle üK’s zu absolvieren, freut sich die OrTra, je nach ihren Möglichkeiten
über Kandidat-inn-en, die nach Artikel 32 BBV zugelassen sind und üK’s zur
Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren absolvieren möchten, oder über Kandidat-inn-en,
die im Rahmen ihres Validierungsverfahren eine oder mehrere zusätzliche
praktische Kurse absolvieren müssen.
Sobald
das Amt für Berufsbildung eine Person zum Qualifikationsverfahren nach Artikel
32 BBV zugelassen oder ein Teilergebnis der Validierung mitgeteilt hat, wird
die OrTra informiert und sendet dem Kandidaten ein Anmeldeformular für die
verfügbaren (Artikel 32 BBV) oder erforderlichen (VAE) üK’s.
Sobald
dem Sekretariat die Anmeldung vorliegt, wird ein individuelles Programm für das
kommende Schuljahr im OdAOrg veröffentlicht - bei neuen Benutzern werden die
Zugangsdaten gleich mitgeteilt.
Die Rechnungsstellung für die üK’s, für die sich die Person angemeldet hat, erfolgt im September für das ganze Schuljahr. Die Gebühr beträgt CHF 158 pro Tag. Die Anmeldung ist definitiv und es werden nur Abzenzen gutgeschrieben, für welche ein Arztzeugnis vorliegt. Ansonsten sind die in Rechnung gestellten Kurse fällig!
Beim
Validierungsverfahren erhalten die Teilnehmer-innen automatisch für jedes
besuchte Modul eine Bestätigung, dass sie beim Amt für Berufsbildung einreichen
können, um die Qualifikation zu erhalten.
Für
die "Art. 32 BBV " und "VAE" Kandidat-inn-en gilt das
nebenstehende üK-Reglement.
Wenn
Sie weitere Fragen zum Qualifikationsverfahren nach Artikel 32 BBV oder zur
Validierung von Bildungsleistungen haben, informieren Sie sich bitte auf der
Seite Bildungs - und/oder - Qualifikationstypen. Das OrTra-Sekretariat kann Ihnen auch
per E-Mail oder per Telefon 026 321 43 65 Auskunft erteilen.
üK-Referenten-innen
Alle
üK-Referent-innen von der OrTra sind qualifizierte Fachpersonen auf dem Gebiet,
in welchem sie unterrichten.
Sie
werden über ein individuelles Mandat oder durch einen spezialisierten Betrieb
angestellt. Im Prinzip werden sie von ihren Fachkolleg-innen-en empfohlen und
ihre Anstellung wird von der pädagogischen Kommission begutachtet.
Je
nach Anzahl Unterrichtsstunden verfügen sie auch über spezifisch pädagogische
Kompetenzen im Bereich der Berufsbildung.
Die Liste der üK-Referent-inn-en für das aktuelle Schuljahr können Sie nebenstehend konsultieren.